Dank dem „Familienbonus Plus“ weniger Steuern zahlen und ruhiger schlafen können. Was ändert sich durch den Familienbonus für Sie als Klient eines Steuerberaters? Auf jeden Fall die Stimmung zum Positiven! Denn man rechnet lieber einen Steuerausgleich mit geringen Steuerzahlungen. Von der Reduzierung der Steuerlast durch den Familienbonus profitieren vor allem Familienbeihilfe beziehende Unternehmer mit mehreren Kindern.
Beispiel:
Ein Klient (EPU oder mit einem Mitarbeiter) der Einnahmen-Ausgabenrechner ist und einen steuerlichen Gewinn von beispielsweise EUR 35.000,00 aus seinem Betrieb erwirtschaftet (nach Abzug Gewinnfreibetrag usw.) und 4 Kinder zu seiner Familie zählen darf, kann demnach EUR 6.000,00 (EUR 1.500,00 pro Kind) von der Steuer abziehen.
Bei einem Gewinn von EUR 35.000,00 fällt EUR 7.980,00 an Einkommenssteuer an (laut aktuellem Steuertarif), vor Berücksichtigung der Kinder. Erhält dieser noch den Alleinverdienerabsetzbetrag der bei 4 Kindern EUR 1.109,00 ausmacht und zieht den Familienbonus ab, dann bleiben noch EUR 871,00 an Einkommenssteuer übrig.
Schafft man es durch gezielte Beratung am Jahresende zum Beispiel bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner durch das Vorziehen von Auszahlungen den im Beispiel genannten Gewinn unter EUR 33.000,00 zu drücken, dann erhält der Unternehmer für dieses Jahr einen Steuerbescheid von EUR 0,00 oder es könnte sich sogar ein Steuerguthaben ergeben.
Das ist dann sehr erfreulich!
Empfohlene Sofortmaßnahme für Unternehmer:
Lassen Sie ihre quartalsmäßige Einkommenssteuervorauszahlung herabsetzen, damit der Familienbonus schon ab 15. Februar 2019 in ihrer Liquidität spürbar wird.
Um den Familienbonus selbst nachrechnen zu können, verweisen wir Sie gerne auf die Seite des Finanzministeriums. Dort wird der Familienbonus-Plus-Rechner angeboten.