Der Rechnungshof hat vor nicht all zu langer Zeit eine Liste mit 558 Begünstigungen, die das österreichische Einkommenssteuergesetz beinhaltet, zusammengestellt und veröffentlicht. Da finden sich Pendlerpauschale, Bildungs- und Forschungsprämie, Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen und Zuwendungen an die Freiwillige Feuerwehr.
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht insbesondere die mangelnde Transparenz und wohl auch die fast unmögliche Überschaubarkeit dieser Menge an Begünstigungen.
Dementsprechend bietet aber das Steuerrecht dadurch dem Experten ein weites Betätigungsfeld an Möglichkeiten, Begünstigungen, Ausnahmen usw. zu finden und sie dann im Sinne der an sich vom Gesetzgeber ja gewollten Steuerersparnis zu nutzen. Gewollt muss das der Gesetzgeber ja haben, sonst hätte er diese Begünstigung ja nicht gesetzlich normiert. Dabei kann der Gesetzgeber eine Vielzahl von überwiegend natürlich volkswirtschaftlich aber auch gesellschaftspolitischen Zielen vor Augen gehabt haben.
Diese Homepage will immer wieder einzelne Begünstigungen aufgreifen, sie darstellen, verständlich machen und dem der sie nutzen könnte, aber der von der Begünstigungsmöglichkeit noch nichts gewußt hat, aufzeigen, dass er “Steuern sparen” könnte.
Für 2009 wurden die Steuerausfälle durch Begünstigungen mit mindestens 9 Milliarden Euro beziffert. Das entspricht in etwa einem Drittel der gesamten Einnahmen die der österreichische Staat aus dieser Steuerart erhebt. Vieles wird schon genutzt, aber vieles bleibt dem potentiellen Empfänger einer Steuerersparnismöglichkeit auch verborgen. Ich möchte nur auf die, jedes Jahr wieder kolportierten, Millionen, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) nicht von den Steuerzahlern rückgeholt werden, verweisen.