Die Wege entstehen beim Gehen

Haben sie das Gefühl, dass Sie als Unternehmer mehr und mündiger ihr steuerliches und finanzielles Schicksal in der Hand halten sollten? Ja! Dann helfen wir Ihnen dabei!

Ihr Vorteil, sie entwickeln Managementkompetenz in allem was ihr Geld und ihre Finanzen betrifft, sie schaffen persönliche Sicherheit und Unabhängigkeit in dem Bereich, welcher in besonderem Masse beeinflusst, was an Ertrag aus ihrer Arbeit für Sie bleibt.

Mittelfristig sparen Sie enorme Beratungs- und Verwaltungskosten. Und Sie sind mit den Möglichkeiten und Ressourcen ausgestattet, Geschäftsideen und -möglichkeiten rascher und ohne Scheu umzusetzen.

Die Sprache, die wir verwenden, ist eine einfache, manchmal klingt sie auch kompromisslos in der Sache (aber das ist weil es um Geld geht und dort ist es mittelfristig immer kompromisslos). Eine Sprache die vom – in diesem Bereich – nicht unüblichen juristischen Fachjargon abweicht. Eine Sprache, die nicht versucht Dinge komplex darzustellen, sondern die versucht komplex dargestellte Sachverhalte einfach verständlich zu machen. Sie in ihrer letztendlich ja simplen Auswirkung in der Realität zu präsentieren. Simple ist die Auswirkung deswegen, weil man am Ende des Tages Steuern zahlt oder nicht bezahlt, Geld auf seinem Bankkonto hat oder nicht auf seinem Bankkonto hat, sich etwas leisten kann oder sich eben weniger leisten kann …

Körperschaftssteuer

Im Jahr 2019 haben die Steuerzahler in Österreich 9,4 Mrd. EUR an Körperschaftssteuer an das Finanzamt abgeführt.

Im Jahr 2015 waren das 8 Mrd. EUR.

Leider muss ich im Weiteren auf Zahlen aus 2015 zurückgreifen, weil keine neueren Zahlen auf der Seite der Statistik Austria verfügbar sind. Für 2015 liegt aber eine detaillierte Statistik vor, die Einblick über die Struktur der in Österreich steuerpflichtigen Körperschaften gibt und Auskunft darüber gibt, wie es um die Steuerleistungen dieser Körperschaften bestellt ist.

Insgesamt wurden in 2015 143.557 Veranlagungen von Körperschaftssteuererklärungen durchgeführt. Dabei wurde 4.037 mal eine Gruppe (Gruppenbesteuerung) besteuert, sonst hat es sich um eine einzelne Körperschaft gehandelt.

Überwiegend hat es sich bei den Körperschaften, die eine Steuererklärung (wohl auch meist unter zu Hilfenahme eines Steuerberaters) abgegeben haben, um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gehandelt. 124.598 Steuerbescheide betrafen GmbH’s, private Vereine wurden 4.509 mal veranlagt, Aktiengesellschaften nur 634 mal.

Von den 143.557 abgegebenen Körperschaftssteuererklärungen haben 49.296 einen Verlust erklärt und 87.079 Körperschaften hatten einen Gewinn. Insgesamt lag in 2015 der steuerpflichtige Gewinn aller Körperschaften bei EUR 36,5 Mrd.

116.939 Körperschaften haben einen Gewinn erzielt, der unter EUR 80.000,00 gelegen ist, das sind über 81 %. Über 10 Mio. EUR haben 371 Körperschaften verdient, diese haben auch den Großteil der oben angeführten steuerpflichtigen Gewinne beigesteuert, nämlich insgesamt EUR 16,8 Mrd.

Für das Jahr 2020 werden die Staatseinnahmen aus der Körperschaftssteuer als Folge der Pandemie deutlich niedriger ausfallen. Es wird auf jeden Fall interessant zu beobachten, wie stark diese Position einbricht. Ich würde mich freuen, wenn die Statistik Austria schneller aktuelle Zahlen veröffentlicht.

Ich möchte auch auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung verweisen, auf die ich in weiteren Blogartikeln näher eingehen möchte und dort auch zeigen wie die Körperschaftssteuern und die wirtschaftlichen Beiträge von Körperschaften und juristischen Personen sich dort widerspiegeln.

Quellen:

Statistik der Körperschaftssteuer 2015, http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/oeffentliche_finanzen_und_steuern/steuerstatistiken/koerperschaftsteuerstatistik/index.html

Einkommensteuer und Lohnsteuer

Im Jahr 2019 haben die Steuerzahler in Österreich 34,4 Mrd. EUR an Einkommensteuer (umfasst auch Lohnsteuern) an das Finanzamt abgeführt.

Im Jahr 2017 waren das 30,4 Mrd. EUR.

Für das Jahr 2017 liegt eine sehr detaillierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik vor. Diese Statistik welche als Basis die Lohnzettel und Einkommensteuerbescheide aller in Österreich steuerpflichtigen Personen verwendet, liefert viele interessante Informationen darüber wer in Österreich wie viele Einkommensteuern bezahlt und auch wie sich das Einkommen generell verteilt.

In Österreich gab es im Jahr 2017 7.272.335 Einkommensbezieher und –bezieherinnen. D.h. es waren für diese Personen zumindest ein Lohnzettel bzw. ein Einkommensteuerbescheid vorhanden. Diese Zahl unterteilte sich in 4.556.684 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, 2.369.651 Pensionisten und Pensionistinnen und 346.000 mit nur übrigen Einkommen (das sind dann alle jene die nur Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit oder Vermietung oder sonstige Einkünfte haben, vereinfacht gesagt, Personen die nicht irgendwie und irgendwann im Jahr in einem Dienstverhältnis waren oder eine Pension bekommen haben).

Insgesamt wurden in 2017 1.004.596 Veranlagungsfälle zur Einkommensteuer gezählt. Das heißt, es wurden 1.004.596 Jahreseinkommensteuererklärungen abgegeben (das sind dann alle jene natürlichen Personen die irgendwas zu versteuern haben was nicht Lohn oder Gehalt oder Pension ist). Davon sind 304.915 abgegebene Steuererklärungen sogenannte Nullfälle (d.h. sie haben zu keiner Steuerzahlung geführt). Verbleiben sohin 699.681 Steuerfälle.

Das Gesamteinkommen (als Bemessungsgrundlage für die ESt) belief sich auf 198,2 Mrd. EUR und ergibt sich aus den um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzten Jahresbruttobezügen aus der Lohnsteuerstatistik sowie aus den Einkünften lt. Einkommenssteuererklärungen und aus zugeflossenen Transferzahlungen. Detaillierter dargestellt sind 171,2 Mrd. EUR lohnsteuerpflichtig, 16 Mrd. EUR übrige Einkünfte (vor allem betrieblich und V+V) und 11 Mrd. EUR Transferzahlungen.

Vergleicht man diesen Betrag von EUR 198,2 Mrd. mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Österreich im Jahr 2017 welches EUR 370,3 Mrd. betrug und mit den Kennziffern der Verteilungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) erhält man als Vergleichsgrößen EUR 176,07 als Arbeitnehmerentgelt und EUR 147,78 als Betriebsüberschuss und Selbständigeneinkommen (hier sind natürlich dann die körperschaftssteuerpflichtigen Einkommensbezieher miteinzubeziehen).

Von den 699.381 Einkommensteuererklärungen die zu einer Steuerzahlung geführt haben, sind 247.047 mit einem Einkommen zwischen EUR 11.000 und EUR 25.000 abgegeben worden (ca. 35 %), 258.109 liegen zwischen EUR 25.000 und EUR 50.000 (ca. 37 %). Zwischen EUR 150.000 und EUR 1 Mio. liegen 24.927 Fälle. Über einer Million liegen 432 Fälle.

Für das Jahr 2020 werden die Staatseinnahmen aus der Einkommensteuer sicherlich niedriger ausfallen. Es werden die Lohnsteuern deutlich sinken, da viele Menschen durch die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen arbeitslos geworden sind, auch werden die Gewinne der Betriebe sicher durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen. Weitere konjunkturfördernde Maßnahmen wie ein Absenken des Eingangssteuersatzes im Steuertarif von 25 % auf 20 % werden sich natürlich auch in der Höhe der an den Staat gezahlten Steuerbeträge auswirken.

Ich möchte hier auch auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung verweisen, auf die ich in weiteren Blogartikeln näher eingehen möchte und dort auch zeigen wie die Einkommensteuern sich dort widerspiegeln.

Quellen:

Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017, Statistik Austria, http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/oeffentliche_finanzen_und_steuern/steuerstatistiken/integrierte_lohn-und_einkommensteuerstatistik/index.html
Verteilung des Bruttoinlandsprodukte, Statistik Austria https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/volkswirtschaftliche_gesamtrechnungen/bruttoinlandsprodukt_und_hauptaggregate/jahresdaten/019719.html

Umsatzsteuer

Im Jahr 2019 haben die Steuerzahler in Österreich 30,3 Mrd. EUR an Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.

Im Jahr 2017 waren das 28,3 Mrd. EUR.

Für das Jahr 2017 liegt schon eine sehr detaillierte Umsatzsteuerstatistik vor. In dieser Statistik werden die Jahresumsatzsteuererklärungen, die in Österreich ans Finanzamt geschickt, und natürlich überwiegend von Steuerberatern erstellt werden, nach Merkmalen wie Umsatzstufen, Bundesländern, Rechtsformen und Wirtschaftstätigkeiten ausgewertet.

Daher liefert diese Umsatzsteuerstatistik sehr viele wertvolle Informationen zum Verständnis der Struktur der österreichischen Wirtschaft.

Insgesamt wurden in 2017 690.221 Veranlagungsfälle gezählt. Das heißt, es wurden 690.221 Jahresumsatzsteuererklärungen abgegeben (das lässt darauf schließen, dass das Finanzamt 690.221 Personen bzw. Körperschaften als Unternehmer führt). Der insgesamt erklärte steuerbare Umsatz beträgt in 2017 EUR 735 Mrd.. Steuerbar meint hier verkürzt erklärt, dass auf diese Umsätze in den Rechnungen in denen diese Umsätze erfasst sind, Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden musste.

Vergleicht man diesen Betrag von EUR 735 Mrd. mit dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Österreich im Jahr 2017 welches EUR 370,3 Mrd. betrug, kann man sehen, dass die Umsätze deutlich höher sind als das BIP.

Von den abgegebenen 690.221 Umsatzsteuererklärungen, sind die Umsätze bei 103.598 Fällen geringer als EUR 7.500. 438.566 Erklärungen weisen einen Umsatz geringer als EUR 100.000,00 auf. Zwischen 3 Mio. und 10 Mio. liegen 14 851 Erklärungen. Über 10 Mio. Umsatz weisen nur 7.261 Erklärungen auf.

Interessant ist, dass 820 Veranlagungsfälle über EUR 100 Mio. Umsatz erklären. Der diesen 820 Erklärungen zugeordnete steuerbare Umsatz beträgt aber EUR 347 Mrd. D.h. ca. 47 % vom gesamten österreichischen steuerbaren Umsatz werden innerhalb dieser 820 Fälle abgewickelt.

Für das Jahr 2020 werden die Staatseinnahmen aus der Umsatzsteuer sicherlich niedriger ausfallen. Einerseits werden Umsatzrückgänge in der Wirtschaft durch Corona bezogene Einbußen wirksam, dann werden Senkungen der Umsatzsteuersätze wirksam (Gastronomie auf 5 %) und es werden auch noch bereits geplante Maßnahmen wie das Erhöhen der Kleinunternehmergrenze auf EUR 35.000,00 wirksam. Der betragsmäßige Effekt aus der Anpassung der Kleinunternehmergrenze wird aber eher verschwindend sein.

Wer trägt diese Umsatzsteuern an Ende. Es handelt sich um eine indirekte Steuer, die vom Unternehmer abgeführt wird, aber letztlich vom Konsumenten getragen wird. Unternehmer in der Lieferkette können sich die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in den meisten Fällen als Vorsteuer wieder abziehen.

D.h. in welcher Position in der VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) wird die Umsatzsteuer daher wirksam. Im Konsum. In der Verwendungsrechnung der VGR. Ich will in weiteren Blogartikeln auf die VGR detailliert eingehen.

Quellen:

Umsatzsteuerstatistik 2017, Statistik Austria, Erstellt am 2.3.2020, https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/oeffentliche_finanzen_und_steuern/steuerstatistiken/umsatzsteuerstatistik/index.html
Budget 2020 – Bundesministerium für Finanzen, https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2020.html

Thema Familienbonus

Dank dem „Familienbonus Plus“ weniger Steuern zahlen und ruhiger schlafen können. Was ändert sich durch den Familienbonus für Sie als Klient eines Steuerberaters? Auf jeden Fall die Stimmung zum Positiven! Denn man rechnet lieber einen Steuerausgleich mit geringen Steuerzahlungen. Von der Reduzierung der Steuerlast durch den Familienbonus profitieren vor allem Familienbeihilfe beziehende Unternehmer mit mehreren Kindern.

Beispiel:
Ein Klient (EPU oder mit einem Mitarbeiter) der Einnahmen-Ausgabenrechner ist und einen steuerlichen Gewinn von beispielsweise EUR 35.000,00 aus seinem Betrieb erwirtschaftet (nach Abzug Gewinnfreibetrag usw.) und 4 Kinder zu seiner Familie zählen darf, kann demnach EUR 6.000,00 (EUR 1.500,00 pro Kind) von der Steuer abziehen.

Bei einem Gewinn von EUR 35.000,00 fällt EUR 7.980,00 an Einkommenssteuer an (laut aktuellem Steuertarif), vor Berücksichtigung der Kinder. Erhält dieser noch den Alleinverdienerabsetzbetrag der bei 4 Kindern EUR 1.109,00 ausmacht und zieht den Familienbonus ab, dann bleiben noch EUR 871,00 an Einkommenssteuer übrig.

Schafft man es durch gezielte Beratung am Jahresende zum Beispiel bei einem Einnahmen-Ausgabenrechner durch das Vorziehen von Auszahlungen den im Beispiel genannten Gewinn unter EUR 33.000,00 zu drücken, dann erhält der Unternehmer für dieses Jahr einen Steuerbescheid von EUR 0,00 oder es könnte sich sogar ein Steuerguthaben ergeben.
Das ist dann sehr erfreulich!

Empfohlene Sofortmaßnahme für Unternehmer:
Lassen Sie ihre quartalsmäßige Einkommenssteuervorauszahlung herabsetzen, damit der Familienbonus schon ab 15. Februar 2019 in ihrer Liquidität spürbar wird.

Um den Familienbonus selbst nachrechnen zu können, verweisen wir Sie gerne auf die Seite des Finanzministeriums. Dort wird der Familienbonus-Plus-Rechner angeboten.

Steuerberatung und die „Gabe des Wissens“

Wir, d.h. die Toferer Franz Steuerberatung, leben eine besondere Einstellung, wenn wir Klienten beraten, betreuen oder uns einfach als Helfer in Steuersachen betätigen.

Wir sehen uns als Wissensvermittler, als Lieferant von Verständnis für die Problematik des Steuerlichen (und insbesondere der Problematik des finanziellen Abflusses durch die Steuern und Möglichkeiten Vermögensaufbau zu betreiben) und auch des Betriebswirtschaftlichen. Wir wollen nichts für Sie tun, was sie nicht verstehen. Wir sehen uns als Dienstleister des Wissens um Problematiken und Lösungen und Optimierungen. Entscheiden müssen Sie als Klient selbst. Und selbstverantwortliches Entscheiden setzt Verstehen voraus.

Wir nehmen ihnen keine unternehmerische Verantwortung ab. Aber wir versuchen Ihnen mehr zu geben, als sie von vielen Beratern bekommen können. „Die Gabe des Wissens“.

Dementsprechend möchte ich folgendes Zitat hier einfügen.

„Die beste Hilfe, die man gewähren kann, besteht in geistiger Hilfe, einer Gabe nützlichen Wissens. Eine Gabe des Wissens ist einer materiellen Gabe in jedem Fall vorzuziehen. Dafür gibt es viele Gründe. Nichts wird wirklich eigener Besitz, außer wenn man sich ernsthaft darum bemüht oder ein Opfer dafür bringt. Eine materielle Gabe kann sich der Empfänger ohne Mühe oder Opfer aneignen. Daher wird sie selten eigener Besitz und nur allzu häufig und allzu leicht als unverhofftes Glück behandelt. Eine geistige Gabe, eine Gabe des Wissens, ist etwas ganz anderes. Ohne ein ernstliches Bemühen des Empfängers gibt es keine Gabe. Die Gabe anzunehmen und sie sich zu Eigen machen: erst das ist wirkliche Befreiung. Die materielle Gabe macht die Menschen abhängig, aber die Gabe des Wissens macht sie frei – vorausgesetzt selbstverständlich, dass es sich dabei um das richtige Wissen handelt. Die Gabe des Wissens hat auch weit länger dauernde Wirkungen und hängt weit enger mit der Vorstellung von Entwicklung zusammen. Gib einem Mann einen Fisch, so heißt es, und du hilfst ihm wenig für kurze Zeit, aber lehre ihn fischen, und du ermöglichst es ihm, sich sein Leben hindurch selbst zu helfen. Auf einer höheren Ebene gesagt: wer ihm eine Fischfangausrüstung gibt, muss viel Geld dafür aufwenden, und das Ergebnis bleibt zweifelhaft. Aber selbst wenn es Früchte trägt, hängt der Lebensunterhalt des Mannes noch immer von den fehlenden Ersatzteilen ab. Wer ihm aber beibringt, seine eigene Fischfangausrüstung herzustellen, hat ihm nicht nur geholfen, sich selbst zu erhalten, sondern auch, sich auf sich selbst zu verlassen und unabhängig zu sein.

Quelle: Schumacher Ernst Friedrich; Small is Beautiful, Die Rückkehr zum menschlichen Maß; Seite 177f; Verlag C.F. Müller; 1993

Was hat das mit der Homepage und den darin zu Markte getragenen Leistungen eines Steuerberaters zu tun? Was wollen wir in dem wir dieses Zitat hier eingefügt haben, ihnen als Leser und als möglicherweise potentiellem Klienten vermitteln:

  • Wir sehen unsere Dienstleistung nicht als Ware (kein materielles Ding), etwas was man dort und da billiger bekommt. Unsere Dienstleistung ist Vermittlung von Wissen für ihren nachhaltigen unternehmerischen Erfolg.
  • Wenn wir Buchhaltung, Lohnverrechnung für sie machen oder den Jahresabschluss erstellen, wollen wir uns das Wissen über ihr Unternehmen erarbeiten (ist mit Mühe verbunden). Was wir zurückgeben wollen, sind nicht nur Zahlen und die Abgabe einer für sie lästigen und mit lästigen Verpflichtungen verbundenen Steuererklärung, sondern durch unser Hirn hindurchgeflossenes und angereichertes Wissen.
  • Was kann die Wissensgabe sein. Sie kann sein, betriebswirtschaftliches Verstehen, Fähigkeit wirtschaftliche und rechtliche Fehler zu vermeiden. Den Personalaufwand zu optimieren. Die Gabe kann sein, dass sie ihr Unternehmen langfristig erfolgreicher führen.
  • Die Gabe kann sein, dass sie notwendiges Wissen für ihre betrieblichen Entscheidungen zum einen in Form von Daten rascher zur Verfügung haben und zum anderen die Fähigkeit selbst zu entscheiden (ohne langwierige Sitzungen bei denen sie vielleicht versuchen, die Verantwortung für ihr Handeln abzuwälzen, Sitzungen (Meetings) sind meistens nur soziale Spiele ohne wirkliche Wissensgenerierung).
  • Wir arbeiten täglich daran unser persönliches Wissen zu entwickeln und zu erweitern und auszubauen.
  • Wir arbeiten, damit sie etwas verstehen, das hat seinen Preis. Nicht nur den Preis unserer Rechnung, sondern die Mühe die sie verwenden müssen, um aus dem von uns präsentierten Wissen für sich Erfolg zu generieren.
  • Wenn sie unsere Leistung zu billig bekommen, ist das eine materielle Gabe, die sie nicht schätzen werden.
  • Wenn ihr Erfolg von der dauernden Beratung anderer abhängt, sind sie nicht frei, sondern abhängig. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Unternehmertum. Wir wollen sie autonomer machen.
  • Wir wollen mit freien die Verantwortung suchenden Menschen arbeiten und mit Ihnen Fähigkeiten ausbauen und lernen. Und eigentlich wollen wir nur und ausschließlich mit solchen Menschen arbeiten
  • Wir wollen, dass sie uns mit ihren Aufträgen fordern und wollen dass wir gemeinsam das jeweils individuelle Optimum unter Berücksichtigung aller rechtlichen und marktbezogenen Rahmenbedingungen entwickeln und erarbeiten.

Die Steuergesetze werden immer dicker!

Der Rechnungshof hat vor nicht all zu langer Zeit eine Liste mit 558 Begünstigungen, die das österreichische Einkommenssteuergesetz beinhaltet, zusammengestellt und veröffentlicht. Da finden sich Pendlerpauschale, Bildungs- und Forschungsprämie, Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen und Zuwendungen an die Freiwillige Feuerwehr.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht insbesondere die mangelnde Transparenz und wohl auch die fast unmögliche Überschaubarkeit dieser Menge an Begünstigungen.

Dementsprechend bietet aber das Steuerrecht dadurch dem Experten ein weites Betätigungsfeld an Möglichkeiten, Begünstigungen, Ausnahmen usw. zu finden und sie dann im Sinne der an sich vom Gesetzgeber ja gewollten Steuerersparnis zu nutzen. Gewollt muss das der Gesetzgeber ja haben, sonst hätte er diese Begünstigung ja nicht gesetzlich normiert. Dabei kann der Gesetzgeber eine Vielzahl von überwiegend natürlich volkswirtschaftlich aber auch gesellschaftspolitischen Zielen vor Augen gehabt haben.

Diese Homepage will immer wieder einzelne Begünstigungen aufgreifen, sie darstellen, verständlich machen und dem der sie nutzen könnte, aber der von der Begünstigungsmöglichkeit noch nichts gewußt hat, aufzeigen, dass er “Steuern sparen” könnte.

Für 2009 wurden die Steuerausfälle durch Begünstigungen mit mindestens 9 Milliarden Euro beziffert.  Das entspricht in etwa einem Drittel der gesamten Einnahmen die der österreichische Staat aus dieser Steuerart erhebt. Vieles wird schon genutzt, aber vieles bleibt dem potentiellen Empfänger einer Steuerersparnismöglichkeit auch verborgen. Ich möchte nur auf die, jedes Jahr wieder kolportierten, Millionen, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) nicht von den Steuerzahlern rückgeholt werden, verweisen.